Covid-Verordnung neu
Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt u.a. auch für den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen) und Sport und Freizeiteinrichtungen. Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich. Mitarbeiter:innen von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer:innen), die weder geimpft noch genesen sind, können auch einen gültigen PCR-Test vorweisen. Nur PCR-getestete Personen müssen aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.
Für Veranstaltungen gilt:
Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
Generelle FFP2-Maskenpflicht in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist. Die neuen Covid-Regelungen (2G-Nachweis) ab 8.11.2021 betreffen in der Erwachsenenbildung alle Veranstaltungen ab 25 Personen. Darunter bleiben die geltenden Regelungen aufrecht.
Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin dringend, auch bei Veranstaltungen mit unter 25 TeilnehmerInnen die 3G-Regel einzuhalten.
Auch auf dem bekannten Link des Gesundheitsministeriums sind die aktuellen Änderungen zusammengefasst:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#aktuelle-massnahmen-ab-8-november-2021
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